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Wir möchten euch im Folgenden auf ein paar Möglichkeiten hinweisen, eure Elternbeiträge zu reduzieren. Wenn ihr dabei Schwierigkeiten habt, meldet euch bei uns, wir helfen euch gerne!
 

NÖ Tagesbetreuungsförderung


Auf Antrag gewährt das Land NÖ einen Zuschuss zu den monatlichen Betreuungsbeiträgen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind und die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Informationen und das Online-Anmeldeformular sind unter folgendem Link zu finden:
 
 
 

NÖ Förderung des verpflichtendes Kindergartenjahres

 
Im Jahr vor dem Schuleintritt gibt es vom Land Niederösterreich für Kinder von privaten Tagesbetreuungseinrichtungen eine Förderung (ca. € 1.300,00 pro Kindergartenjahr). Das Förderansuchen wird von der Kindergruppe beim Land eingebracht und nach Erhalt des Bescheides der Landesregierung direkt bei den Betreuungsbeiträgen in Abzug gebracht. Die Betreuungskosten verringern sich von September bis August um den geförderten Betrag. 
 
 

AMS Kinderbetreuungsbeihilfe


Die AMS Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Diese kann gewährt werden, wenn ihr einen Kinderbetreuungsplatz benötigt, um eine Arbeit aufzunehmen, um eure Beschäftigung beizubehalten oder eine Aus- und Weiterbildung machen zu können. Gefördert werden die Betreuungs- und Verpflegungskosten. Das Familieneinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bitte wendet euch an euren AMS Betreuer.
Ihr könnt das Formular "Bestätigung Betreuungsentgelt" in der Gruppe abgeben und wir bestätigen euch die monatlichen Betreuungs- und Verpflegungskosten.
 
 
 

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten / Familienbonus Plus

 
Ab 2019 ersetzt der "Familienbonus Plus und Kindermehrbeitrag" die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Ab diesem Zeitpunkt können Kinderbetreuungskosten letztmalig bei der Arbeitnehmerveranlagung/Arbeitnehmerinnen- veranlagung für das Jahr 2018 geltend machen. Hier können wir euch also nur mehr auf die Informationen hinsichtlich des "Familienbonus Plus" verweisen:
 
 

Zuschuss durch den Arbeitgeber

 
Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser ist bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Zu diesem Zweck muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung abgeben (Formular L35).  Der Zuschuss darf den Eltern in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden oder direkt an die Betreuungseinrichtung ausbezahlt werden.